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Verlängerung der UL-Berechtigung Die Bedingungen zur Verlängerung der UL-Berechtigung sind mit folgenden Mindestvorausetzungen geregelt: |
| Dreiachser (aerodynamisch gesteuert) |
Trike (gewichtskraftgesteuert) |
| generell gilt für beide UL-Arten: | |
| Tauglichkeit | Tauglichkeit Klasse 2 |
| bis 30 J. alle 5 Jahre neu | |
| bis 50 J. alle 2 Jahre neu | |
| ab 51 J. jedes Jahr neu | |
| Lizenz: | Die Lizenz ist 5 Jahre gültig, allerdings nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis |
| darüberhinaus sind von allen Lizenzinhabern jeweils folgende Nachweise innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Ablauf der Lizenz zu erbringen: | ||
| Dreiachser: | Trike: | |
| 12 h mit aerodynamisch gesteuerten ULs / Motorseglern / einmotorigen Landflugzeugen oder Befähigungsüberprüfung durch anerkannten Prüfer |
Der Lizenzinhaber muß eine "ausreichende fliegerische Übung"
nachweisen Die Einzelheiten legt der Beauftragte fest |
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© Helmut Hausner