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Verlängerung der UL-Berechtigung

Die Bedingungen zur Verlängerung der UL-Berechtigung sind mit folgenden Mindestvorausetzungen geregelt:


Dreiachser
(aerodynamisch gesteuert)
Trike (gewichtskraftgesteuert)

generell gilt für beide UL-Arten:
   
Tauglichkeit Tauglichkeit Klasse 2
  bis 30 J. alle 5 Jahre neu
  bis 50 J. alle 2 Jahre neu
  ab 51 J. jedes Jahr neu
Lizenz: Die Lizenz ist 5 Jahre gültig,
allerdings nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis

darüberhinaus sind von allen Lizenzinhabern jeweils folgende Nachweise innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Ablauf der Lizenz zu erbringen:
 
Dreiachser:   Trike:
12 h mit aerodynamisch gesteuerten ULs / Motorseglern / einmotorigen Landflugzeugen
oder
Befähigungsüberprüfung durch anerkannten Prüfer
  Der Lizenzinhaber muß eine "ausreichende fliegerische Übung" nachweisen
Die Einzelheiten legt der Beauftragte fest









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© Helmut Hausner